Zum 01.01.2013 wurde das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) novelliert. Seitdem enthält es neue Regelungen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Im Unterschied zu anderen Kriterien, wie beispielsweise dem Umfang und der Qualität von Verkehrsangeboten, hat der Gesetzgeber nun für die Schaffung eines barrierefreien ÖPNV eine klare politische Zielbestimmung verankert:

Die Aufgabenträger werden verpflichtet, in den Nahverkehrsplänen die Belange von „in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen“ mit dem Ziel vollständiger barrierefreier Nutzung des ÖPNV bis zum 01.01.2022 zu berücksichtigen.

Zu dieser gesetzlichen Zielbestimmung hat eine ad-hoc-Arbeitsgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV – unter Beteiligung der mhv – eine Handreichung mit Hinweisen für ÖPNV-Aufgabenträger erarbeitet. Unter folgendem Link steht Ihnen diese zum Download zur Verfügung.

Hinweise für die ÖPNV-Aufgabenträger

Im folgenden Link stehen Ihnen die „Hinweise für die ÖPNV-Aufgabenträger zum Umgang mit der Zielbestimmung des novellierten PBefG“ zum Download zur Verfügung. Um sich das Pdf korrekt darstellen und lesen zu können, benötigen Sie den aktuellen, kostenlosen Adobe Acrobat Reader, den Sie hier erhalten.