NEU – Verschärfung der Maskenpflicht
seit dem 26.04.2021

Seit dem 26.04.2021 gilt eine verschärfte Maskenpflicht in Bus und Bahn in NRW.

 

Es sind – unabhängig vom Inzidenzwert – nur noch Atemschutzmasken erlaubt. Dies sind Masken mit dem Standard: FFP-2, KN95 und N95. OP-Masken sind NICHT mehr zulässig. Die Regelung gilt für alle Verkehrsmittel: Busse, StadtBahnen, Züge (Nah- und Fernverkehr), AST, ALF, Taxi- und Rufbusse. Außerdem an Haltestellen und in Bahnhöfen.

 

Alle Fragen zum Thema werden in den FAQs unter www.mobil.nrw/corona beantwortet.