Nahverkehrsplan

Vorgaben für den Nahverkehr in der Region

Der Nahverkehrsplan beinhaltet die Vorgaben für den Nahverkehr in der Region. Dabei berücksichtigt er nicht nur Verkehrsentwicklung, Siedlungs- und Verkehrsstrukturen sondern macht Mindestvorgaben für Betriebszeiten, Zugfolgen, wichtige Verknüpfungen, die Qualität der eingesetzten Fahrzeuge und die Qualifikation des Personals.

Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans müssen Ziele der Raumordnung und der Landesplanung sowie das Netz des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) nach dem Paragraphen 7, Absatz 4, ÖPNVG NRW beachtet werden; hinzu kommen die Interessen des Umweltschutzes, die Barrierefreiheit im Sinne des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes und des Städtebaus sowie die Vorgaben des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans und des ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans und die Nahverkehrsplanungen der Zweckverbände, insbesondere für den SPNV.

Nahverkehrsplan
In einer ländlich geprägten Region ist ein funktionierender Nahverkehrsplan von großer Bedeutung. Er bringt die Anforderungen der Menschen und die gesetzlichen Vorgaben ideal zusammen.
Andy Wollny
Verkehrsplanung

Inhalt des Nahverkehrsplanes

Nach den gesetzlichen Vorgaben des Paragraphen 8, Absatz 3, des ÖPNVG NRW enthält der Nahverkehrsplan folgende Inhalte: