Nahverkehrsplan
Vorgaben für den Nahverkehr in der Region
Der Nahverkehrsplan beinhaltet die Vorgaben für den Nahverkehr in der Region. Dabei berücksichtigt er nicht nur Verkehrsentwicklung, Siedlungs- und Verkehrsstrukturen sondern macht Mindestvorgaben für Betriebszeiten, Zugfolgen, wichtige Verknüpfungen, die Qualität der eingesetzten Fahrzeuge und die Qualifikation des Personals.
Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans müssen Ziele der Raumordnung und der Landesplanung sowie das Netz des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) nach dem Paragraphen 7, Absatz 4, ÖPNVG NRW beachtet werden; hinzu kommen die Interessen des Umweltschutzes, die Barrierefreiheit im Sinne des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes und des Städtebaus sowie die Vorgaben des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans und des ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans und die Nahverkehrsplanungen der Zweckverbände, insbesondere für den SPNV.
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Inhalt des Nahverkehrsplanes
Nach den gesetzlichen Vorgaben des Paragraphen 8, Absatz 3, des ÖPNVG NRW enthält der Nahverkehrsplan folgende Inhalte:
- Vorhandene und geplante Siedlungs- und Verkehrsstrukturen
- Prognose der zu erwartenden Verkehrsentwicklung
- Ziele und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot und seine Finanzierung mit den für die Abstimmung der Verkehrsleistungen des ÖPNV notwendigen Mindestanforderungen für: Betriebszeiten, Zugfolgen und Abschlussbeziehungen an wichtigen Verknüpfungspunkten; angemessene Verkehrsbedienung nach Paragraph 2, Absatz 3, Satz 1; Qualifikationsstandard des eingesetzten Personals; Ausrüstungsstandard der im ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge
- Ziele und Rahmenvorgaben für die Investitionsplanung mit dem voraussichtlichen Finanzbedarf
- Tarifgestaltung und Entwicklung von Gemeinschaftstarifen