Entfall der Maskenpflicht ab 01.02.2023

Ab dem 1. Februar müssen Menschen in NRW keine Masken mehr in Bus und Bahn tragen.

Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske in Bussen und Bahnen des NRW-Nahverkehrs fällt damit mehr als zweieinhalb Jahre nach ihrer Einführung weg.

Selbstverständlich können diejenigen, die sich besonders schützen wollen, freiwillig eine Maske tragen.

NEU – Verschärfung der Maskenpflicht
seit dem 26.04.2021

Seit dem 26.04.2021 gilt eine verschärfte Maskenpflicht in Bus und Bahn in NRW.

 

Es sind – unabhängig vom Inzidenzwert – nur noch Atemschutzmasken erlaubt. Dies sind Masken mit dem Standard: FFP-2, KN95 und N95. OP-Masken sind NICHT mehr zulässig. Die Regelung gilt für alle Verkehrsmittel: Busse, StadtBahnen, Züge (Nah- und Fernverkehr), AST, ALF, Taxi- und Rufbusse. Außerdem an Haltestellen und in Bahnhöfen.

 

Alle Fragen zum Thema werden in den FAQs unter www.mobil.nrw/corona beantwortet.

 

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