Ab 27. April 2020:
Maskenpflicht in allen Bussen, StadtBahnen und Zügen in NRW

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat erlassen, dass ab Montag, den 27. April 2020 eine Maskenpflicht in allen Bussen, StadtBahnen und Zügen in NRW gilt. Eingeschlossen sind auch die bedarfsgesteuerten bzw. On-Demand Verkehre (AST, ALF, Rufbus, Taxibus). Dies gilt für alle Verkehrsunternehmen im Kreis Minden- Lübbecke und Kreis Herford.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://teutoowl.de/owlv/maskenpflicht/