Am 01.08.2016 wird in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke das WeserWerreTicket eingeführt. Damit können sozial bedürftige Menschen für nur 35 € im Monat den Nahverkehr in beiden Kreisen nutzen.
Das WeserWerreTicket können Menschen erhalten, die folgende Sozialleistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld (SGB II)
- Leistungen für Grundsicherung im Alter
- Leistungen für Grundsicherungbei Erwerbsminderung
- laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“, SGB XII)
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
Voraussetzung für den Erwerb des WeserWerreTickets ist eine Kundenkarte, die den Berechtigten in ihren jeweiligen Kommunen ausgestellt wird.
Die Entscheidung zur Einführung des WeserWerreTickets war mit einem umfassenden „Schulterschluss“ der Entscheidungsträger sowohl der beiden Kreise und Kommunen als auch der in der Tarifgemeinschaft zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen und Institutionen verbunden.