Am 01.08.2016 wird in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke das WeserWerreTicket eingeführt. Damit können sozial bedürftige Menschen für nur 35 € im Monat den Nahverkehr in beiden Kreisen nutzen.
Das WeserWerreTicket können Menschen erhalten, die folgende Sozialleistungen erhalten:

  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld (SGB II)
  • Leistungen für Grundsicherung im Alter
  • Leistungen für Grundsicherungbei Erwerbsminderung
  • laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“, SGB XII)
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

Voraussetzung für den Erwerb des WeserWerreTickets ist eine Kundenkarte, die den Berechtigten in ihren jeweiligen Kommunen ausgestellt wird.

Die Entscheidung zur Einführung des WeserWerreTickets war mit einem umfassenden „Schulterschluss“ der Entscheidungsträger sowohl der beiden Kreise und Kommunen als auch der in der Tarifgemeinschaft zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen und Institutionen verbunden.

Das WeserWerreTicket im Überblick:

Geltungsbereich: Kreise Minden-Lübbecke und Herford

Preis: 35,- € / Monat (für den Berechtigtenkreis)

Tarifliche Eckpunkte:

Nicht übertragbar

Keine Mitnahmeregelung

Keine tageszeitliche Begrenzung

Möglichkeit des Lösens von vergünstigten Anschluss-Tickets

Berechtigtenkreis: Analog “Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im ÖPNV NRW (Richtlinien Sozialticket 2011)“

Berechtigtennachweis: durch die zuständigen Ämter der Kommunen ausgestellte Kundenkarte (analog zum Monats-Ticket im Ausbildungsverkehr) und Lichtbildausweis

Prüfung und Ausgabe der Bezugsberechtigung: Durch ausgebende Kommunen  (Sozialämter, Bürgerbüros o. ä.)

Ausgabe des Tickets: Busfahrer, Fahrkartenautomaten, Vorverkaufsstellen