Förderrichtlinie für Verkehrsunternehmen

Die Kreise Minden-Lübbecke und Herford sowie die Stadt Bünde haben als Aufgabenträger nach § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) gemeinsam eine „Richtlinie zur Förderung des straßengebundenen ÖPNV in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford sowie der Stadt Bünde“ (Förderrichtlinie 2011) beschlossen, die mit ihrer Veröffentlichung durch die MHV am 21. 7. 2011 in Kraft getreten ist.

Entsprechend den Regelungen der Richtlinie können im öffentlichen Interesse liegende gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen von Verkehrsleistungen einschließlich der erforderlichen Qualitäten und Tarife auf Basis öffentlicher Dienstleistungsaufträge i.S.d. VO (EG) Nr. 1370/2007 aus Mitteln nach § 11 Absatz 2 und § 11a Abs. 3 ÖPNVG NRW gefördert werden.

Weiterhin regelt Richtlinie die Förderung von Maßnahmen zu Gunsten des ÖPNV außerhalb von Verkehrsleistungen, wenn sie einer dringenden Verbesserung des ÖSPV dienen. Dies kann Haltestelleneinrichtungen und Anlagen zur Verknüpfung der Verkehrsträger, Vertriebseinrichtungen, Informationseinrichtungen, Marketing- und Tarifmaßnahmen sowie besondere Serviceleistungen im ÖSPV betreffen.

Die MHV ist im Auftrag ihrer Gesellschafter Ansprechpartner für die Antragsteller und berät gerne bei Fragen zur Antragstellung und zur Abwicklung des Verfahrens.

Folgende Dokumente stehen zum Download bereit:

Förderrichtlinie 2011
Vordruck Förderantrag (folgt)
Vordruck Verwendungsnachweis (folgt)

Die in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke als Genehmigungsinhaber tätigen Verkehrsunternehmen können entsprechende Förderanträge bei der MHV stellen.

Download ...

... zurück zur Übersicht